Angebot Eingliederungshilfe: Hilfen für den behinderungsgerechten Wohnungsumbau

Leistungen für Wohnraum umfassen die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht. Dadurch soll die Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens ermöglicht oder erhalten werden. Die Förderung der Selbständigkeit der betroffenen Person steht somit bei der Leistung der Eingliederungshilfe im Vordergrund.

Ist das vorrangige Ziel der Leistung die Erleichterung und Unterstützung der Tätigkeit der Pflegepersom, die sich um den betroffenen Menschen kümmert, dann ist ein entsprechender Antrag nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe zu stellen, sondern im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Zuständiger Ansprechpartner beim Kreis Recklinghausen ist hierfür Herr Poch, Tel. : 02361/53-2425, E-Mail: d.poch@kreis-re.de .

Leistungen für Wohnraum sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen daher zur Bearbeitung des Antrages offen gelegt werden.

Der Kreis Recklinghausen ist grundsätzlich zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung. Für alle anderen Personen, die ihre Schulausbildung beendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster zuständiger Ansprechpartner.

Besteht eine Pflegeversicherung, so ist zunächst dort ein Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen zu beantragen. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, ist der entsprechende Bescheid dem Antrag beizufügen bzw. nachzureichen. 

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Gernemann  (Hilfen für den behinderungsgerechten Wohnungsumbau)