Die Wohneigentumsförderung fördert das bauen oder kaufen einer Eigentumswohnung. Die Förderobjekte sind von den Förderempfängern/innen und/oder ihren Angehörigen nach § 29 Nr. 1 S. 2 WFNG NRW dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Eine Nutzung zu eigenem Zwecke liegt auch dann vor, wenn weniger als die Hälfte der Wohn- und Nutzfläche anderen dient.
Was wird gefördert?
- Die Neuschaffung oder der Bestandserwerb zur Selbstnutzung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden
- Die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung, in denen die Wohnräume oder Schlafräume nicht kleiner als 10 qm² sind
Wer wird gefördert?
- Haushalte, deren anrechenbaren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt oder um bis zu 40 % übersteigt (Einkommensgruppe A oder B)
- Wenn für die Wohnraumfördermittel maßgebend, werden zum Haushalt gehörende Kinder angerechnet, wenn
- Dass die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1-5 EstG erfüllt
- Oder dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird
- Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Wie wird gefördert?
- Es dürfen Grunddarlehen bis zu folgenden Höhen gewährt werden:
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Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
Kostenkategorie 1 |
96.000,00 € |
57.000,00 € |
Kostenkategorie 2 |
111.000,00 € |
66.000,00 € |
Kostenkategorie 3 |
143.000,00 € |
85.000,00 € |
Kostenkategorie 4 |
177.000,00 € |
106.000,00 € |
Zuzüglich Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) |
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23.000,00 € |
Barrierefreies Objekt |
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11.500,00 € |
Für die dem Kreis Recklinghausen angehörigen Städte gilt entsprechend die Kostenkategorie 3.
- Es können Zusatzdarlehen gewährt werden für:
- standortbedingte Mehrkosten
- Bauen mit Holz
- BEG Effizienzhaus 40
- Familienbonus
- Daneben sind besondere Darlehen für Schwerbehinderte vorgesehen
- Darlehen:
- Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung für 30 Jahre
- Zinssatz von 0,5%
- Tilgungsnachlass von 10% des Grunddarlehens und bis zu 50% der Zusatzdarlehen
Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter.
Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.