Assistenzleistungen werden zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags erbracht. Zu den Leistungen gehören z. B. Hilfe bei der Gestaltung sozialer Beziehugen oder bei der Freizeitgestaltung.
Assistenzleistungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und bei minderjährigen Personen auch vom Einkommen und Vermögen der im selben Haushalt lebenden Eltern.
Die Zuständigkeit ist abhängig von der Art der Behinderung und vom Schulbesuch der betroffenene Person:
Bei den hier beschriebenen Assistenzleistungen handelt es sich nicht um eine Begleitung während des Schulbesuchs. Informationen zur Beantragung einer Schulbegleitung finden Sie unter Eingliederungshilfe: Integrationshelfer / Schulbegleitung!