Leistung Einschulung

Kinder sind gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet ab dem Jahr, in dem sie bis 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Freie Wahl der Grundschule

Erziehungsberechtigte können frei wählen, welche Grundschule ihr Kind besuchen soll. Jedes Kind wird grundsätzlich in der Gemeinschafts- oder Bekenntnisgrundschule aufgenommen, die seiner Wohnung am nächsten liegt – allerdings nur solange die Plätze ausreichen, die der Schulträger vorgibt. Über die Aufnahme entscheidet letztlich die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Anmeldung zur Einschulung

Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 15. November vor dem Einschulungsjahr. Ein Anschreiben mit den genauen Terminen erhalten die entsprechenden Erziehungsberechtigten per Post. Außerdem verschickt die Stadtverwaltung eine entsprechende Mitteilung an die Presse und andere Medien.

Antrag auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die die erforderliche Schulfähigkeit besitzen, aber erst nach dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Schulleitung der gewählten Grundschule während der regulären Anmeldetermine.

Unterlagen

  • die ausgefüllten Einschulungsformulare (siehe Homepage der jeweiligen Grundschule)
  • die schriftlichen Sorgerechtsregelungen, falls vorhanden
  • den Impfausweis Ihres Kindes
  • die Einverständniserklärung des gemeinsam sorgeberechtigten Elternteils und Kopie des Personalausweises, falls nur ein Erziehungsberechtigter zur Anmeldung erscheinen kann (siehe Homepage der jeweiligen Grundschule)
  • die Geburtsurkunde
  • die Taufurkunde bei Anmeldung an einer Bekenntnisschule

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung