Leistung Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder aus finanziell schwachen Familien konnten häufig nicht mithalten, wenn zum Beispiel ein Klassenausflug in den Zoo oder ein Theaterbesuch verabredet wurde. Den Eltern fehlten die entsprechenden Geldmittel. Der Bundesgesetzgeber hat am 29. März 2011 gesetzliche Normen für ein Bildungs- und Teilhabepaket erlassen, das bedürftigen Kindern bessere Entwicklungschancen eröffnet.

Voraussetzung ist, dass Eltern eine dieser Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt.

Das Leistungspaket umfasst:

  • Verpflichtende (Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (01.08. und 01.02.)
  • Schülerbeförderungskosten (bei Notwendigkeit)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Mittagsverpflegung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (max. 180 Euro pro Jahr).

 

Ansprechpartnerin für Bezieher*innen von Wohngeld- oder Kinderzuschlagleistungen

Frau Matthei 
Genthiner Straße 8
Raum: E.32
Tel.: 02363/107-421


Ansprechpartner für Leistungsbezieher*innen von Bürgergeld

Jobcenter Datteln
Martin-Luther-Straße 13

 

Ansprechpartnerin für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen

Frau Frormann
Genthiner Straße 8
Raum: E.33
Tel.: 02363/107-239

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