Wichtige Information:
Seit 1. Mai 2025 können Sie ausschließlich digitale Lichtbilder (vom Fotografen bzw. Anfertigung im Bürgerbüro der Stadt Datteln) vorlegen, wenn Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Ausgedruckte Fotos dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
Lichtbilder des Bürgerbüros empfehlen sich nur bedingt für Kinder unter 3 Jahren. Hier vielleicht besser ein Fotostudio aufsuchen und dort ein digitales Lichtbild machen lassen.
Wir bitten Sie dies zu beachten, damit eventuelle Zusatzgebühren für die Neuanfertigung von biometrischen digitalen Lichtbildern vermieden werden können. Vielen Dank!
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de
Erforderliche Unterlagen
Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren
Fristen
Gebühren
Gültigkeiten
Bearbeitungsdauer
Verlust / Diebstahl des Dokuments
Onlinefunktion Personalausweis
Sie können den Online-Ausweis im Bürgerbüro aktivieren lassen. Der PIN kann aktuell ausschließlich vor Ort in der Behörde geändert werden.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Gültigkeit
Bearbeitungsdauer
Vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Gültigkeit / Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird.
Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.