Straßensperrung/ Haltverbot nach § 45 Abs. 1–3 StVO

Wenn im öffentlichen Straßenraum Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, kann es erforderlich sein, den Verkehr einzuschränken, umzuleiten oder eine Straße ganz oder teilweise zu sperren.

In diesen Fällen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1–3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt und legt fest, wie der Verkehr während der Bauarbeiten gesichert und geregelt werden muss.

Die verkehrsrechtliche Anordnung enthält unter anderem Vorgaben zu:

notwendigen Verkehrszeichen und Absperrungen
der Sicherung der Arbeitsstelle
möglichen Umleitungen
der Dauer der Verkehrsmaßnahme
Die benötigten Unterlagen werden separat im Online-Service-Antrag abgefragt.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, damit ausreichend Zeit für die Prüfung und Abstimmung mit weiteren Stellen (z. B. Polizei oder Straßenbaulastträger) besteht.

Hinweis:
Bei Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Aufstellung von Gerüsten, Containern, Kränen oder Baustelleneinrichtungen) ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wird in diesen Fällen automatisch im Rahmen der Sondernutzung mit erteilt, sodass kein separater Antrag gestellt werden muss.

Auf dieser Seite finden Sie außerdem einen separaten Antrag für die Einrichtung eines Haltverbotes, beispielsweise für einen Umzug oder eine Anlieferung.

 
Ein zweiter Text „Allgemeine Infos“ über Haltverbote für bspw. Umzüge wird durch mich beizeiten erstellt, daher reicht hier der Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung von Haltverboten.

 

Kosten

Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Die Gebühren richten sich nach:

Art und Umfang der Maßnahme
Dauer der verkehrlichen Einschränkung
Verwaltungsaufwand
Die genaue Gebühr wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde festgesetzt.

Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrags werden in der Regel folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:

genaue Beschreibung der Tiefbaumaßnahme
Lage der Arbeitsstelle (Straße / Hausnummer / Bereich)
geplanter Zeitraum der Arbeiten
Verkehrszeichenplan bzw. Beschilderungsplan
Angaben zur verantwortlichen Person bzw. zur ausführenden Firma
Je nach Art und Umfang der Maßnahme können weitere Unterlagen erforderlich sein. Für die Beantragung verwenden Sie bitte die unten aufgeführten Formulare.

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