Ein Bürgerbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können beantragen, dass eine bestimmte Angelegenheit, über die sonst der Gemeinderat entscheiden würde, direkt von den Bürgern entschieden wird. Es ist also ein Antrag auf einen Bürgerentscheid, der durch eine bestimmte Anzahl von Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden muss. Einzelheiten sind in § 26 der Gemeindeordnung NRW geregelt.