Leistungen Einkünfte des Bürgermeisters & Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Der Bürgermeister, die Ratsmitglieder sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, folgende Angaben zu veröffentlichen:

  1. den ausgeübten Beruf und eventuelle Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
  3. die Mitgliedschaft in Organen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Unternehmen
  4. die Funktionen in Vereinen und Verbänden

Alle Daten beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Meldepflichtigen.

Der Bürgermeister veröffentlicht darüber hinaus freiwillig seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung