Der Bürgermeister, die Ratsmitglieder sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, folgende Angaben zu veröffentlichen:
Alle Daten beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Meldepflichtigen.
Der Bürgermeister veröffentlicht darüber hinaus freiwillig seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten.