Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben,wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nur durch das Finanzamt Marl ausgestellt werden.
Telefon: 02365/5160