Leistungen Sondernutzung & Plakatierung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
schriftlicher Antrag (formlos)