Leistungen Ehrenamtskarte NRW

Ehrenamtskarte

Mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement: Erleichterter Zugang zur Ehrenamtskarte NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte erleichtert. Auf Beschluss des Landtags werden die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW auf 200 Stunden pro Jahr bzw. auf vier Stunden pro Woche herabgesetzt – zuvor waren 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche. Zudem dürfen Ehrenamtliche nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt. Weitergehende Informationen können Sie der Pressemeldung des Landes NRW entnehmen.

Die Ehrenamtskarte 

Die Stadt Haltern am See führte die Ehrenamtskarte NRW zum 1. April 2011 ein und dankt damit allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen werden durch die Stadt Haltern am See bereits umgesetzt.  

Wofür steht die Ehrenamtskarte ?

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag an Freiwillige ausgegeben, die sich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich engagieren. Mit der Ehrenamtskarte kann der Karteninhaber landesweit Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Anbietern in allen beteiligten Kommunen in Anspruch nehmen.

Welche Vergünstigungen gibt es ?

Die Ehrenamtskarte ist in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens gültig, die an dem Landesprojekt teilnehmen. In diesen Kreisen, Städten und Gemeiden können Inhaber/innen der Ehrenamtskarte eine Vielzahl von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise Ermäßigungen beim Eintrittspreis in öffentlichen Einrichtungen oder Preisnachlässe bei privaten Kooperationspartnern. Eine Übersicht der aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungen ersehen Sie unter der Internetseite www.ehrensache-nrw.de. Mit dem Filter "Haltern am See" erhalten Sie einen Überblick aller vor Ort gültigen Angebote.

Werden auch Sie Partner der Ehrenamtskarte !

Als Partner der Ehrenamtskarte sagen auch Sie persönlich Dankeschön für das freiwillige und unentgeltliche besondere Engagement der Freiwilligen in Haltern am See. Die Karte ist in ganz NRW gültig, persönlich und nicht übertragbar. Die Ehrenamtskarte lebt von Vergünstigungen, die Sie als öffentlicher oder privater Partner zugunsten der Ehrenamtlichen einbringen. Haben Sie Interesse, Partner der Ehrenamtskarte zu werden? Die entsprechende Vereinbarung für Partner finden Sie unter den "Links". 

Ihre Vorteile als Partner Ehrenamtskarte:

Sie zeigen mit ihrer Beteiligung, dass Sie bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Sie beteiligen sich freiwillig als Partner und haben jederzeit ohne Einhaltung von Fristen die Möglichkeit aus dem Projekt auszusteigen. Die Karte ist Marketinginstrument, sie sorgt für eine positive Kommunikation und sie erhöht die Wohn- und Aufenthaltsqualität unserer Stadt.

Bei Fragen, Anregungen und Wünschen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung:

EhrenAmt der Stadt Haltern am See, Dr.-Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See
E-Mail: ehrenamt@haltern.de 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Die Ehrenamtskarte kann kostenlos beim EhrenAmt der Stadt Haltern am See beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie als Druckversion unter den "Links". Darüber hinaus können Anträge beim EhrenAmt telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, müssen Antragstellende folgende Kriterien erfüllen: