- ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
- ein Fünfjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre, ist ab 17 Jahren (auch mit 14 möglich) unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erhältlich
- ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr (Altersgruppe 10 bis 16 Jahre)
Das Fischereijahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres
Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.
Die aufgeführten Gebühren beinhalten sowohl die Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen und sind sofort zu entrichten.
Erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung