Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt.
Eventuelle Stichwahlen (Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Haltern am See sowie Amt des Landrates/der Landrätin im Kreis Recklinghausen) können am 28. September 2025 stattfinden.
Wer wird bei den Kommunalwahlen gewählt?
Die Wahl der RVR-Verbandsversammlung findet mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt. Nähere Informationen finden sie auf folgender Internetadresse:
https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrwahl-2025/
Einteilung des Stadtgebietes
Das Stadtgebiet Haltern am See ist in 19 Gemeindewahlbezirke eingeteilt.
Wahl des Rates der Stadt Haltern am See
Der Rat der Stadt Haltern am See besteht zurzeit aus 44 gewählten Vertretern/Vertreterinnen sowie dem Bürgermeister.
Gewählt werden bei der Kommunalwahl 19 Direktkandidaten/Direktkandidatinnen aus den Gemeindewahlbezirken sowie 19 Kandidaten/Kandidatinnen über die sogenannten „Reservelisten“ zuzüglich der sogenannten Ausgleichsmandate.
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen eingereicht werden.
Näheres über das Wahlvorschlagsverfahren finden Sie in der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, d.h. diejenigen die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, die am Wahltag:
Wählbarkeit
Wählbar zum Rat der Stadt Haltern am See sind,
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Bei der Wahl des Rates ist das Wahlgebiet das Stadtgebiet.
Kontakt Wahlamt
Telefon: 02364-933-100
Fax: 02364-933265
E-Mail: wahlamt@haltern.de