Leistungen Klimafonds - Förderung für den Kühlgerätetausch

Für den Austausch von Kühlgeräten (Kühlschränke, Gefrierschränke und Kühl-Gefrier-Kombinationen) kann unter den unten Aufgeführten Voraussetzungen ein Zuschuss von bis zu 100,00 € oder 50 % des Kaufpreises beantragt werden.

 

 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Antrag

Für die Auszahlung:

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?