Auf Grundlage des Punktes 10.2.2 der Städtebaurichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 wird von der Stadt Haltern am See innerhalb des Geltungsbereiches des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) ein Verfügungsfonds für Maßnahmen zur Aufwertung und Stärkung der Innenstadt Haltern am See eingerichtet.
Die Mittel aus dem Verfügungsfonds werden für Maßnahmen bewilligt, die Bezug auf die Ziele des ISEKs Haltern am See nehmen und die ökonomische Tragfähigkeit, den sozialen Zusammenhalt oder das kulturelle Angebot unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit stärken.
Die Maßnahme in dem in der Richtlinie aufgeführten Stadtumbaugebiet durchgefürhrt werden.
Weitere Einzelheiten sind in der Richtlinie aufgeführt.