Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern für den
Transport von Gütern und/oder Personen. Leasing,
Miete oder dergleichen wird nicht gefördert.
Die Förderung für Lastenräder beträgt maximal 500,00 € oder 50 % des Anschaffungspreises, Fahrradanhänger werden mit maximal 100,00 € oder 50 % des Anschaffungspreises gefördert.
Es wird ein Angebot eines Händlers oder ein Beleg eines Webshops benötigt, aus dem sich die geforderten Voraussetzungen der Förderung ergeben.
Förderfähige Lastenfahrräder bzw. Fahrrad-Lastenanhänger müssen: