Für ausländerrechtliche Belange der in Haltern am See lebenden Ausländer ist das Ordnungsamt des Kreises Recklinghausen (Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen) zuständig. Das Bürgerbüro fungiert hier als vorgelagerte Stelle für die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen. Hier können beispielsweise Aufenthaltsgestattungen zur Verlängerung oder Anträge zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung eingereicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist der Fachbereich Ordnung und Soziales zuständig. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
Die monatlichen Leistungen umfassen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Zusätzlich dazu können weitere Leistungen gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind oder wenn zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht zusätzliche Leistungen erforderlich sind.
Das Antragsformular sowie dazugehörige Merkblätter erhalten Sie beim Sozialamt. Dem ausgefüllten Antragsformular sind weitere Unterlagen und Nachweise beizufügen. Hierzu gehören insbesondere:
Leistungen erhalten unter anderem die Ausländer,
und