Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Teil des Fachbereichs Familie und Jugend und bietet vielfältige Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie Eltern und Familien. Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII), das jedem jungen Menschen das Recht auf Förderung und Erziehung zusichert.
Die Aufgaben und Angebote des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfassen:
Die Arbeit des ASD erfolgt vertraulich, bedarfsorientiert, partnerschaftlich und bürgernah, auch durch Hausbesuche nach Terminvereinbarung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu stärken und Familien zu unterstützen.
Erreichbarkeit:
Ein Bereitschaftsinnendienst ist eingerichtet: Eine Fachkraft ist während der Öffnungszeiten der Verwaltung unter der Telefon-Nr. 02364 933-252 immer erreichbar.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte in Notfällen, bei Kindeswohlgefährdung, etc. an die Polizei (110), die Sie an einen Fachdienst vermittelt.