Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten (z.B. städtische Bäder, Stadtbücherei, Musikschule, Volkshochschule, etc.).
Aktueller Leistungsbescheid oder Nachweis über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem
erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.