Um- und Anmelden in Oer-Erkenschwick ab sofort auch online
Um- und Anmelden nach dem Umzug, das geht in Oer-Erkenschwick ab sofort auch online. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) über https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ macht es möglich.
Die eWA ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das jetzt auch von Oer-Erkenschwick genutzt wird. Der Online-Dienst ermöglicht die digitale Um- und Anmeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme - und kostenlose - Alternative zur Wohnsitzanmeldung im Rathaus dar.
Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde, Zeit und Aufwand. Auch die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig. Dabei wird ein Höchstmaß an Sicherheit und Transparenz sichergestellt.
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID gleich zu Beginn des digitalen Um- und Anmeldevorgangs anlegen. Am einfachsten funktioniert die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Anschließend lädt man noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird dann nach Anleitung eigenständig angebracht.
Weitere Informationen und den Online-Service erhalten Sie hier:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Sie ziehen innerhalb Oer-Erkenschwicks um?
Wer innerhalb Oer-Erkenschwicks umzieht, hat dies in einem Zeitraum von zwei Wochen nach Einzug beim Bürgerbüro zu melden.
Für JEDE mitziehende Person ist der Personalausweis (falls vorhanden, Reisepass), der Kinderreisepass und/oder die Geburtsurkunde vorzulegen.
Außerdem muss der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich bestätigen.
Sie können sich bei der Ummeldung aber auch durch eine geeignete Person vertreten lassen.
In diesem Fall muss zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbetätigung ein unterschriebenes Ummeldeformular und eine entsprechende unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden.
Kommen Sie persönlich in unser Bürgerbüro, müssen Sie das Ummeldeformular nicht vorher ausdrucken und ausfüllen.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Oder
Ggf. 10,80€ pro Fahrzeug
Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes Marl
https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/auto_und_verkehr/strassenverkehrsamt/index.asp
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und/oder Geburtsurkunde von JEDER mitziehenden Person
Online-Formular: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Die Formulare sind im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |