Zu diesem Zweck werden langfristige und konkrete Pläne erarbeitet, die die Maßnahmen zur Entwicklung, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Natur- und Kulturlandschaft erarbeiten.
1991 trat der Landschaftsplan Nr. 1 "Die Haard" Kreis Recklinghausen in Kraft.
Er stützt sich auf das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft NRW (Landschaftsgesetz).
Die 1. Änderung des Landschaftsplanes wurde 1999 rechtsverbindlich.
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