Dienstleistungen/Zuständigkeiten Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen alle Wohneinrichtungsgegenstände, die aufgrund ihres Umfanges, ihres Gewichtes, ihrer Beschaffenheit oder ihrer Menge nicht in die Restmülltonne hinein passen, z.B:

  • Möbel und Möbelteile
  • Matratzen, Bettgestelle
  • Teppiche oder sonstige Fußbodenbelagstoffe wie PVC
  • Elektro-Großgeräte wie Elektroherd, Waschmaschine, Geschirrspüler, Schleuder, Trockner, Kühlschränke (leer!), Mikrowellen
  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radios, Computer, Monitore
  • Kinderwagen, sperrige Hausarbeitsgeräte, Haushaltswannen und Koffer (ohne Inhalt!), Lampen, Rollos, Regale, Wäscheständer
  • Gartenmöbel, Sonnenschirme, Strandkörbe, Hollywoodschaukel
  • Aquarium, Katzenkratzbaum
  • Fahrräder


Sperrmüll aus privaten Haushalten wird in Recklinghausen nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgefahren, die Sperrmüllabfuhr ist gebührenfrei.

Sie können den Abholtag online, oder persönlich bei den KSR beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der https://www.zbh-ksr.de/abfallwirtschaft/sperrmuell/