Dienstleistungen/Zuständigkeiten eID-Karte

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können sich Unionsbürger online ausweisen.

Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. 

Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 13 Jahre alt sind. Deutsche Staatsangehörige können die eID-Karte nicht beantragen.

Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie hier.

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen ist ein gültiges Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)) .

Bearbeitungsstatus

Der Bearbeitungsstatus der eID-Karte kann online abgerufen werden. Bei der Beantragung haben Sie vom Bürgerbüro eine Mitteilung über die vergebene Seriennummer Ihres Dokumentes erhalten. Mit dieser Nummer können Sie unter dem nachfolgenden Link überprüfen, ob die eID-Karte bereits beim Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Tippen Sie die Seriennummer ohne Leerzeichen hier in das dafür vorgesehene Feld ein.

Aushändigung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 13. Lebensjahr vollendet hat.

Alternativ kann die eID-Karte nach Vollendung des 13. Lebensjahres für eine Zusatzgebühr in Höhe von 15,00 Euro nach Hause geschickt werden.

Kosten

37 Euro

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis))

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