Dienstleistungen/Zuständigkeiten Meldebescheinigung

Zum Nachweis, wo Sie in Recklinghausen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum und
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann die Meldebescheinigung auch zusätzliche Daten (z.B. zur Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand) enthalten .

Antrag über das Online-Serviceportal

Der Antrag auf eine Meldebescheinigung kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung der Meldebescheingung erfolgt auf dem Postweg oder per E-Mail. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

Kosten

9 Euro bzw. kostenfrei, wenn die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten bzw. Ruhegehältern und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen benötigt wird (Nachweis erforderlich)

Nur Kartenzahlung möglich - kein Bargeld!

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit

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