Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wilde Plakatierungen

Das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist im Stadtgebiet Recklinghausen verboten. Ausnahme: Wahlplakate, diese müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl entfernt werden.

Beobachtungen, die Rückschlüsse auf den Verursacher zulassen, können dem Fachbereich Ordnung gemeldet werden.

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