Dienstleistungen/Zuständigkeiten Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Sterbefälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in Deutschland auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Die Antragstellung dazu erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz.

Kosten

Die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles kostet 21 Euro, eine Sterbeurkunde 10 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

Erforderliche Unterlagen

Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen, Heirats-und/oder Geburtsurkunde des Verstorbenen, Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

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