Dienstleistungen/Zuständigkeiten Ummeldung

NEU: Elektronische Wohnsitzanmeldung

Mit dem datenschutzsicheren Online-Service der elektronischen Wonsitzanmeldung haben Bürger die Möglichkeit, ihre Ummeldung innerhalb Recklinghausens digital durchzuführen (Hinweis: Zuzüge aus dem Ausland und Anmeldungen von Nebenwohnsitzen sind online nicht möglich). Ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro sowie mögliche Wartezeiten entfallen. Der Service ist zudem rund um die Uhr verfügbar und kostenlos. Für die elektronische Wohnsitzanmeldung wird benötigt:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis oder eID-Karte für Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums – nicht möglich mit elektronischem Aufenthaltstitel) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN
  • ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät für den PC
  • die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
  • ein Nutzerkonto bei der BundID, welches mittels Online-Ausweisfunktion erstellt wurde

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ausschließlich über folgenden Link zu erreichen: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Auf der Seite finden Sie auch ein Informationsvideo, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und ein FAQ.

Hier der Link zur Pressemitteilung

 

Wenn Sie innerhalb von Recklinghausen umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.

Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.

Die meldepflichtige Person soll die Ummeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente der umzumeldenden Personen und ggfls. Geburtsurkunden von Kindern.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Ummeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Der Meldeschein (siehe unten)
  • Die Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente der umzumeldenden Personen und ggfls. Geburtsurkunden von Kindern.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht (siehe unten). Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Ummeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Meldeschein und Vollmacht

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