Was steht im Mietspiegel?
Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Er gilt nur für freifinanzierte Wohnungen, nicht für mit öffentlichen Mitteln errichtete, preisgebundene Wohnungen.
Die ortsübliche Miete beinhaltet in Recklinghausen neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis). Nicht enthalten sind die Betriebskosten sowie die Kosten für Schönheitsreparaturen.
Wozu dient der Mietspiegel?
Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Recklinghausen. Darüber hinaus soll der Mietspiegel Rechtssicherheit schaffen und Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um eigenverantwortlich die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit zu vereinbaren. Der Mietspiegel setzt keine Mieten fest.
Wer erstellt den Mietspiegel?
An der Erstellung des Mietspiegels sind neben der Städtischen Bewertungsstelle im Fachbereich Ingenieurwesen, auch der Deutsche Mieterbund - Mieterverein Recklinghausen e.V., der Mieterschutzbund e.V. Recklinghausen und die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe beteiligt.
Wie wurde der Mietspiegel erstellt?
Für den Mietspiegel 2026 wurden keine Mietdatensätze erhoben. Es handelt sich um eine Fortschreibung. Mit dieser Fortschreibung wurden die Mietwerte mittels Verbraucherpreisindex für Deutschland an die Marktentwicklung angepasst. Geändert wurden lediglich die Werte, der Inhalt des Mietspiegels 2024 behält – mit Ausnahme einer textlichen Änderung – ansonsten seine volle Gültigkeit.
Für welchen Zeitraum gilt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel 2026 wurde im November 2025 von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter einvernehmlich beschlossen. Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Wo bekommt man den Mietspiegel?
Der Mietspiegel 2026 nebst Dokumentation kann unter dem Punkt "Links" kostenfrei abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare des aktuellen Mietspiegels können im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten kostenlos abgeholt werden.
Ältere Mietspiegel können ebenfalls unter dem Punkt "Links" kostenfrei abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Einzelne Daten älterer Mietspiegel vor dem Jahr 2002 können telefonisch erfragt werden.
Die Dokumentation zum aktuellen Mietspiegel finden Sie uner dem Punkt "Links".