Beglaubigung von Schriftstücken
Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien oder Abschriften in folgenden Fällen:
Wichtig: Für die Beglaubigung ist das Originalschriftstück vorzulegen. Eine Fotokopie kann mitgebracht werden (Ausnahme: Bei Beglaubigungen von Ausweisen/Pässen oder ausländischen Dokumenten müssen die Fotokopien vor Ort gemacht werden).
Kosten
Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften werden durch das Bürgerbüro nur dann beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Die Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet wird.
Kosten
Ausnahmen: Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen
(keine abschließende Aufzählung)
Beglaubigung von Schriftstücken:
Fotokopie pro Seite 0,70 € (ab der 10. Seite pro Seite 0,50 €)
Beglaubigung von Schulzeugnissen pro Seite 2,00 €
Beglaubigung von Urkunden, Bescheinigungen, Ablichtungen etc. pro Seite 5,00 €
Beglaubigung von Unterschriften:
Beglaubigung pro Unterschrift 2,50 €