Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungsangebot mit einer kleinen Kindergruppe sowie einer festen Betreuungsperson und wird vor allem für Kinder in den ersten drei Lebensjahren geschätzt.
Diese Betreuungsform orientiert sich an den kindlichen Bedürfnissen und zeichnet sich durch eine verlässliche Bindungsbeziehung aus.
Die Kindertagespflege hilft Eltern, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und richtet sich möglichst flexibel nach den Erfordernissen des Familienalltags.
Für die Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem ersten Lebensjahr bietet die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu der Betreuung in der Kindertageseinrichtung.
Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich 13 Jahre bei besonderem Bedarf oder ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und Schule im Rahmen von Kindertagespflege betreut werden.
Die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege kann
Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen, Betreuungsumfang und Alter des Kindes (unter oder ab 3 Jahren) und ist identisch mit den Beiträgen für die Kita (siehe Elternbeitragstabelle für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege).
Tagespflegepersonen (Tagesmütter bzw. Tagesväter) sind selbstständig tätig und zeichnen sich insbesondere aus durch ihre
Die Fachberatung berät und unterstützt Familien und Tagespflegepersonen in allen Fragen rund um die Kindertagespflege und begleitet das Pflegeverhältnis.
Wenn Sie Kindertagespflege für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie gerne mit der Fachberatung Kontakt auf.
Seit Frühjahr 2026 haben Waltroper Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit, ihre Kindertagespflegestelle in Form von Steckbriefen auf dem Familienportal Guter Start NRW vorzustellen.
Hier geht es zur Website: Guterstart NRW - Waltrop
Haben Sie Interesse Tagespflegeperson zu werden?
Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten qualifiziert sein.
Sozialpädagogische Fachkräfte, wie z.B. Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung, benötigen einen Nachweis im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.
Wenn Sie Näheres zu dem Beruf der Kindertagespflegeperson erfahren möchten, melden Sie sich gerne bei der Fachberatung.
Stadt Waltrop
Dezernat 2
Fachdienst 51
Kindertagespflege
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Für die pädagogische Beratung, Vermittlung und Begleitung:
Bei finanziellen Fragen (Elternbeiträge und Auszahlung Tagespflegegeld):