Leistungen Kommunalwahlen 2025

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.


Die Zahl der Wahlberechtigten in Waltrop liegt (Stand November 2024) bei rund 23.000 Personen. 

In der Stadt Waltrop werden folgende Wahlen gemeinsam durchgeführt:

  • die Wahl der Vertretung der Stadt Waltrop - Stadtrat
    (gelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck)
  • die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Waltrop
    (orangener Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck)
  • die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen - Kreistag
    (weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck)
  • die Wahl des Landrats/der Landrätin des Kreises Recklinghausen
    (grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck)
  • die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr - RVR
    (violetter Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck).


MÖGLICHE STICHWAHL

Wenn bei einer Wahl zum/zur Bürgermeister:in bzw. Landrät:in oder Landrat kein/e Kandidat:in über 50 Prozent der Stimmen erhält, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet 14 Tage später am 28. September 2025 statt. Hier treten die beiden Kandidat:innen mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an.  

WAHLBERECHTIGUNG 

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen zusätzlich mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (also der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 


ABLAUF DER WAHL

Die Stadt Waltrop ist in 18 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Demnach wird in 18 Wahllokalen auf Waltroper Stadtgebiet gewählt. Die Liste finden Sie auf dieser Seite. Entsprechend werden 18 Urnen-Wahlvorstände gebildet; hinzu kommen 9 Vorstände für die Briefwahl. Dieser Weg der Stimmabgabe ist auch in Waltrop in den vergangenen Jahren immer gefragter geworden. 

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler:innen müssen die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes jeweils die bei der Kommunalwahl benötigten fünf Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind. Die wahlberechtigte Person hat für alle genannten Wahlen jeweils eine Stimme.


MÖGLICHKEIT ZUR BRIEFWAHL

Gewählt wird wie gewohnt entweder vorab per Briefwahl oder durch die persönliche Stimmabgabe in einem der 18 Wahllokale im Stadtgebiet am Wahlsonntag.

Das Briefwahlbüro wird in den Wochen vor dem Wahlsonntag erneut im großen Sitzungssaal des Rathauses (Altbau, 1. OG) zu finden sein. Die Öffnungszeiten sowie alle weiteren wichtigen Informationen zur Briefwahl werden rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben. 

 

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