Es besteht die Möglichkeit, den Antrag für die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht im Bürgerbüro abzugeben. Der Antrag wird dann an den Beitragsservice der Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitergeleitet.
Die Bedingungen, unter denen eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht möglich ist, können Sie hier einsehen. Entsprechende Nachweise (Bescheid, Bescheinigung der Behörde) müssen vorgelegt werden.